Von Lorenz Wieland
Am 1. August 2020, vor einem Jahr, feierte die Bewegung gegen die Corona-Maßnahmen einen grandiosen Erfolg: Über 800.000 Demonstranten, vielleicht mehr als eine Million, drängten sich friedlich protestierend rund um das Brandenburger Tor und die Siegessäule im Zentrum Berlins. Ein Fest für Frieden und Freiheit bei strahlender Sonne. Die Polizei und die Politik wurden überrumpelt und konnten die Massen nicht aufhalten. Der Staat und seine bürgerfeindliche Politik waren bloßgestellt.
Aber der Staat schlug mit aller Härte zurück. Erst wurden bei weiteren Demonstrationen ganze Straßenzüge voller Menschen stundenlang eingekesselt, statt sie loslaufen zu lassen. Demonstranten wurden willkürlich und oft mit roher Gewalt verhaftet. Die Gewalt traf oft Frauen und alte Menschen, während dieselbe Polizei Drogendealer im Görlitzer Park, arabische Verbrecher-Clans in Kreuzberg und gewalttätige Demonstrationen der Antifa gewähren ließ.
Die nächste Stufe war die Einführung des Infektionsschutzgesetzes Ende November 2020. Nun konnten die persönlichen Freiheiten durch die Bundesregierung weitgehend eingeschränkt werden, ein Gesetz, das klar verfassungswidrig ist. Das betraf auch das Grundrecht auf Versammlung zu Demonstrationen. Wenn Gegner der Corona-Maßnahmen eine Demonstration anmeldeten, wurde sie einfach nicht mehr genehmigt: Die Gegner der Maßnahmen seien gesundheitsgefährdend, weil sie schon oft auf früheren Demonstrationen keine Masken getragen und die Abstände nicht eingehalten hätten.
So fand der neue Tatbestand des Precrime Einzug in die deutsche Rechtssprechung: Wie in „Minority Report“ mit Tom Cruise wussten die Gerichte schon vorher, dass die Demonstrationsteilnehmer kriminell sein würden. Eine juristische Absurdität. Vor allem, wenn man betrachtet, dass gleichzeitig immer wieder Black Lives Matter und LGBT+ Demonstrationen stattfanden, die wirklich gegen die Hygienevorschriften verstießen.
Die Versammlungsverbote waren also politisch und die Gerichtsurteile dazu, bis zum Bundesgerichtshof, waren politisch und parteiisch. Das wiederholte sich wieder und wieder wie einem absurden Theaterstück.
So auch bei der Anmeldung der Demonstration für Frieden, Freiheit und Grundrechte zum Jahrestag am 1. August 2021. Die Stadt Berlin verbot eine Demonstration mit geplanten 22.500 Personen, für die ein umfangreiches Hygienekonzept vorgelegt wurde.
Gerade eine Woche vorher hatte die LGBT+ Community ihren „Christopher Street Day“ in Berlin gefeiert. 65.000 Schwule, Leben und Diverse drängten eng aneinander tanzend, singend und schwitzend, oft ohne Masken, den ganzen Tag durch Berlin. Die Politiker jubelten und freuten sich über die gelungene Veranstaltung.
Damit wir uns recht verstehen: Dies alles sei der LGBT+ Community gegönnt. Es gibt auch keine gesundheitlichen Bedenken dagegen. Das wissen wir spätestens seit dem 1. August 2020, als es nach der Großdemonstration kein Anzeichen einer Krankheitswelle gab.
Aber eine Woche später durften die Gegner der Regierungsmaßnahmen nicht auf die Straßen Berlins, weil sie angeblich gesundheitsgefährend seien. Diese Begründung für die Absage der Demonstration durch die Stadt Berlin, der wieder alle Gerichte folgten, ist der blanke Hohn. Das fiel sogar der BILD-Zeitung auf, deren Chefredakteur Julian Reichelt schrieb: „Diese Willkür ist gefährlich“
Wer auf der Regierungslinie liegt, darf demonstrieren, wer nicht, darf es nicht. Das ist Weißrussland, China, Nordkorea, Venezuela. Die Stadt Berlin lügt, die Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht lügen, die Bundesregierung lügt. Sie alle beugen wieder und wieder das Recht. Die Freiheiten, die das Grundgesetz verspricht, sind auf Dauer aufgehoben – für diejenigen, die nicht dieselben Ansichten haben wie die Regierung.
Und hier kommt der entscheidenden Punkt: Der Staat und seine Institutionen haben die verfassungsmäßige Ordnung dauerhaft entfernt. Es ein Putsch, ein Staatsstreich, ein Coup d’État.
Dafür gibt es im deutschen Grundgesetz nur noch einen letzten Ausweg: Artikel 20, Absatz 4: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese (verfassungsmäßige) Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Wir sind jetzt soweit. Andere Abhilfe ist nicht mehr möglich. Deutschland ist auf dem Sprung vom autoritativen System à la Weißrussland zur nordkoreanischen Diktatur. Daher fand am 1. August 2021 die verbotene Demonstration dennoch statt. Für deutsche Bürger, die für ihren Gehorsam dem Staat gegenüber bekannt sind, war dies eine besondere Überwindung.
Die Polizei hatte versucht, die Zufahrten nach Berlin und wichtige Straßen abzuriegeln. Niemand sollte ins Zentrum gelangen. Man fühlte sich an das Berlin vor dem Fall der Mauer erinnert: Berlin, die Insel, keiner darf raus und rein.
Doch die Demonstranten, die nicht demonstrieren durften, begannen spazieren zu gehen. Sie begannen im Westen der Stadt und verteilten sich auf verschiedene Straßen. Die Polizei stellte sich den harmlosen Spaziergängern in den Weg.
Sie ließen sich nicht aufhalten.
Am Schluss wurde die Polizei selbst eingekesselt und musste kapitulieren.
Etwa 80.000 Menschen konnten ins Zentrum rund um das Brandenburger Tor gelangen und freuten sich über den Erfolg.
Doch freut euch nicht zu früh. Einige Polizeieinheiten des kommunistischen Bürgermeisters von Berlin, Michael Müller, haben Spaß daran, willkürlich Gewalt anzuwenden. Und sie suchen die Schwächsten aus: Frauen, auch alte Frauen, selbst vor Kindern schrecken sie nicht zurück. Sie schlagen jeden, der nicht rechtzeitig davonkommt.
Eine Frau grundlos zu würgen und auf den Boden zu werfen, dafür muss man schon in erbärmlicher Verfassung sein. Einem kleinen Jungen, der seiner auf dem Boden liegenden Mutter hinterherkriecht, mit der Faust ins Gesicht zu schlagen, ist unterirdisch. So eine Person hat im Staatsdienst nichts zu suchen und muss in psychologische Behandlung. Alte Frauen respektlos zu Boden zu stoßen, ist feige und respektlos. Wer so etwas macht, stößt auch jemanden durch eine Glasscheibe und verletzt ihn schwer.
Aufnahmen eines niederländischen Aktivisten zeigen, wie der verwundete Mann auf den Täter zeigt: „Er war’s, er war’s, er hat eine Waffe!“.
Doch nicht nur das. Ein 49jähriger Mann stirbt nach einem solchen Polizeieinsatz an einem Herzinfarkt. Er war Mitbegründer der Partei „Die Basis“, einer basisdemokratischen Partei, die Ende September an der Bundestagswahl teilnimmt. Ihr gehören auch die bekannten Ärzte und Epidemiologen Dr. Wolfgang Wodarg und Prof. Sucharit Bhakdi an.
Die Regierung duldet keinen Widerspruch. Dafür geht sie auch über Leichen. Doch viele Bürger haben die Lektion zum ersten Mal gelernt: Wir müssen uns unsere Freiheit und die Grundrechte selbst wiederholen, der Staat gibt sie nicht freiwillig wieder zurück. Es ist Zeit für §20 Absatz 4 des Grundgesetzes: Alle Deutschen haben das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.